Windräder sollen Kommunen mehr Geld einbringen

Erneuerbare Energien Der Gesetzentwurf für eine höhere Sonderabgabe für Windkraftanlagen und Solarparks in Brandenburg stößt in der Branche auf viel Widerstand. Strittig ist nicht nur der Geltungsbereich.

Seit 2019 müssen Windradbetreiber für neu errichte Anlagen in Brandenburg eine Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr an Kommunen zahlen.  Das Regierungsbündnis von SPD und BSW hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich höhere Abgaben vorsieht.

Geplant ist, dass all diejenigen Betreiber, die bislang die 10.000 Euro zahlen mussten, dies auch weiter tun sollen. Für neu errichtete Windräder gibt es eine Umstellung. Sie müssen mit Beginn des nächsten Jahres 5000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr zahlen. Für Freiflächen-Solaranlagen werden 2000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr fällig.

Janko Geßner vom Landesverband Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg warnte in einer Anhörung im Landtag, dass die künftig zu zahlenden Summen dreimal so hoch seien wie bisher. Das sei nicht zumutbar. Windkraftanlagen seien längst keine sprudelnden Geldquellen mehr.

Geßner brachte stattdessen mehrere Vorschläge ein. Er verwies auf eine bundesgesetzliche Regelung, dass Windkraftbetreiber freiwillig Verträge mit Kommunen für Ausgleichszahlungen abschließen sollen. Seiner Meinung nach, sollten in Brandenburg ebenfalls freiwillige Zahlungen mit Städten und Gemeinden vereinbart werden und nur, wenn diese nicht zustande kommen, die Sonderabgaben gezahlt werden.

Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) fuhr ihm da in die Parade. Eine freiwillige Phase für Verträge wäre eine zusätzliche bürokratische Hürde. Außerdem könnten in Einzelverträgen die jetzt vorgesehenen Summen weit unterschritten werden.

Der Landesverband Erneuerbare Energien machte auch auf einen Widerspruch zwischen Bundes- und Landesregelungen aufmerksam. Das Bundesgesetz sieht vor, dass Kommunen im Radius von 2,5 Kilometern um das jeweilige Windrad entschädigt werden sollen, in Brandenburg sind es dagegen 3 Kilometer.

Janko Geßner schlug vor, hierzulande den Radius um 500 Meter zu reduzieren. Die SPD-Fraktion im Landtag ließ erkennen, dass man darüber nachdenkt. Das hätte jedoch für viele Kommunen, die heute am Rande der Einzugsgebiete liegen, gravierende Folgen.

Die CDU-Fraktion fragte während der Anhörung nach Möglichkeiten, Bürger direkt an den Einnahmen der Windanlagen zu beteiligen oder ihnen verbilligten Strom zu liefen. Das, so die Vertreter der Windkraftbetreiber, sei schwierig, denkbar seien jedoch Verträge über finanzielle Leistungen – ein „Weihnachtsscheck“ an Bürger – anstelle der Abgabe an die Kommune. Das jedoch dürfte Probleme vor Ort erzeugen, spätestens wenn diskutiert wird, wer bekommt so einen Scheck und wer nicht.

Änderungen wünscht sich der Landesverband auch beim Inkrafttreten des Gesetzes. Für mehr als 900 Windräder gibt es laut Geßner in Brandenburg Genehmigungsanträge, weitere 400 seien schon genehmigt. Sie alle hätten nicht mit den erhöhten Abgaben gerechnet. Deshalb sollte die Regelung erst 2027 in Kraft treten.

Der Städte- und Gemeindebund kritisiert die jetzt schon bestehende Berichtspflicht, die auch im neuen Gesetz fortgeschrieben wird. Kommunen, die Gelder erhalten, müssen die Verwendungszwecke ans Wirtschaftsministerium melden.

Ortsteile fühlen sich im Nachteil

Diskussionen gibt es schon seit Jahren, wie das Geld vor Ort eingesetzt wird. Überwiesen wird es an die Kommunen. Ortsteile, die die Windräder direkt vor der Haustür haben, beschweren sich immer wieder, dass die Gelder nicht bei ihnen ankommen. Das Gesetz sieht nun vor, was genau mit dem Geld gemacht werden soll.

Neu ist dabei ein Passus, der die Gründung oder den Anteilserwerb durch Bürgerenergiegesellschaften, insbesondere Energiegenossenschaften, vorsieht, mit denen sich die Gemeinde am Ausbau Erneuerbarer Energien beteiligen und entsprechend verdienen kann.

Eva Eichenauer von der Fachagentur Wind und Solar verwies darauf, dass es in Brandenburg eine ganze Reihe von großen Solaranlagen gibt, die nicht als Freiflächenanlagen definiert sind. Es sei den Anwohnern schwer erklärbar, dass dafür dann keine Sonderabgabe gezahlt werden muss.

Bürgermeister Matthias Schilling verwies darauf, dass sich in seiner Gemeinde Uckerland 104 Windräder drehen. Allerdings sind 90 davon vor 2019 errichtet worden und für sie muss keine Sonderabgabe gezahlt werden. Der Bürgermeister forderte auch für diese eine gestaffelte Regelung, die seiner Gemeinde Einnahmen generiert. Sonst würden die Kommunen bestraft, die früh mit Erneuerbaren angefangen haben.

Schilling hatte auch noch einen eher unkonventionellen Vorschlag: Alle Flächen, auf denen Windräder oder Solarparks stehen, durch einen temporären Eigentümerwechsel den Kommunen zu übertragen. Dann hätten sie die Pachteinnahmen. Das sei zwar eine Art Enteignung, aber bei Autobahnen gehe das ja auch, argumentierte er.

Kommentar

„Wer Probleme macht, der muss und wird gehen“

Interview Der Umgang mit Flüchtlingen ist in Brandenburg Dauerthema. Innenminister René Wilke nennt Ideen, um Gewalt-Probleme in Cottbus zu lösen. Und Orte, wo die neue Übergangseinrichtung errichtet werden soll.

Die SPD-BSW-Landesregierung will ein deutliches Zeichen setzen, dass sie sich stärker um Abschiebungen und Integration kümmert. Lösen soll das Problem Innenminister René Wilke (parteilos). Es geht dabei um neue Einrichtungen des Landes, aber auch um die Frage, wie mit auffälligen oder kriminellen Migranten umgegangen werden soll, die bereits in den Kommunen Brandenburgs leben.

Herr Wilke, Sie haben mit dem Landesaufnahmegesetz eine ganze Batterie an neuen Einrichtungen für Asylbewerber geplant. Wann geht es damit los?

Das ist ein ganz zentrales Vorhaben und es ist mir auch besonders wichtig. Wir haben es mit der kommunalen Familie abgestimmt und vereinbart. Mit der neuen Struktur wird die Erstaufnahme sich vorrangig der Erstversorgung und der Frage der realistischen Perspektive widmen, also ob derjenige, der nach Brandenburg gekommen ist, ein Recht hat, hier zu sein oder nicht.

Die Übergangseinrichtung wird sich um Menschen kümmern, die hier sind, eine eventuell unklare Bleibeperspektive haben, aber aus objektiven Gründen nicht abgeschoben werden können. Diese Menschen sollen verpflichtende Sprachangebote, Praktika und Arbeitsmöglichkeiten erhalten. Im besten Fall können sie ihre Bleibeperspektive durch aktive Integration verbessern und so eventuell Teil unserer Gesellschaft werden. Wenn nicht, haben sie diese Chance verwirkt.

Was passiert in so einem Fall?

Die Ausreiseeinrichtung legt den Fokus auf freiwillige Ausreisen und bietet entsprechende Beratungen. Die Menschen sollen selbst zu der Erkenntnis gelangen, dass es besser ist, Zwangsmaßnahmen zuvorzukommen. Damit sind wir derzeit sehr erfolgreich und erreichen deutlich steigende Zahlen. Aber auch Abschiebungen sind ein Mittel. Die Abschiebehaft ist eine Notwendigkeit für einige wenige Fälle, in denen es um den Schutz vor Menschen geht, von denen Gefahren ausgehen oder die sich inakzeptabel verhalten haben.

Die Frage, wann die Einrichtungen an den Start gehen, haben Sie noch nicht beantwortet…

Der Zeitplan für das Gesetz hängt vom Diskussionsbedarf im Landtag ab. Ich rechne damit, dass es spätestens im ersten Quartal des nächsten Jahres verabschiedet werden wird – gern auch früher. Wir sind bis dahin aber schon tätig und bereiten die Übergangseinrichtung und die Ausreiseeinrichtung vor. Damit es dann zügig an den Start gehen kann.

Können Sie bestätigen, dass die Übergangseinrichtung in Frankfurt (Oder) eingerichtet werden soll?

Die erste derartige Einrichtung werden wir in Frankfurt (Oder) errichten und damit die bestehende Erstaufnahme dort ablösen. Wir sind bereits mit den Vorabstimmungen und Vorbereitungen zu Gange. Wir werden in der ersten Jahreshälfte 2026 dort an den Start gehen. Über die abschließenden Kapazitäten können wir aber noch keine endgültigen Aussagen treffen. Es wird jedenfalls keine Erweiterung zu den aktuellen Größenordnungen geben, sondern, auch aufgrund der deutlich sinkenden Zahlen, eher kleiner.

Sie sprechen von der ersten Übergangseinrichtung. Wird es mehrere geben?

Das hängt von der Entwicklung der Zahlen ab. Es waren mal bis zu drei im Gespräch. Das überprüfen wir anhand der Entwicklung.

Gibt es schon Genaueres zur Ausreiseeinrichtung?

Da ist der Zeitplan ganz ähnlich. Wir befinden uns in der Endphase von Gesprächen mit einer Kommune. Ein paar Rahmenbedingungen sind noch zu klären.

Die Zuwanderungszahlen sind seit dem vergangenen Jahr stark zurückgegangen. Gehen Sie davon aus, dass es für die Brandenburger von vorrangiger Bedeutung ist, wo und in welchen Einrichtungen Asylbewerber untergebracht sind?

Das Thema Migration ist immer noch von Bedeutung. Die rückläufigen Zahlen sind wahrscheinlich noch nicht im Lebensgefühl der Menschen angekommen. Ich hoffe, dass sich das allmählich ändern wird. Die Aufnahmezahlen für die brandenburgischen Kommunen wurden zum zweiten Mal für 2025 nach unten korrigiert. Wir sind aktuell bei unter 5000. Das ist ein Bruchteil früherer Zahlen. Dass wir jetzt gleich fragen, hast du ein Recht herzukommen oder nicht, und entsprechend handeln, wird sicher wahrgenommen.

Unabhängig von den neuen Einrichtungen, das Problem von auffälligen Jugendlichen oder kriminellen Banden, wie sie nicht zuletzt in Cottbus zu erleben waren, wird so nicht behoben.

Das ist tatsächlich eine andere, komplizierte Baustelle. Wir haben Brennpunkte und müssen damit ganz aktiv umgehen. Wenn wir den konkreten Fall in Cottbus nehmen, mischen sich dort teilweise mehrere Problemlagen. Die Stadt muss beispielsweise über eine andere Verteilung innerhalb der Stadt nachdenken. Das hat Vor- und Nachteile. Als Land und Kommunen müssen wir über die Verteilung gegenüber der Stadt Cottbus reden. Was aber zunächst wichtig ist: Es wurden bereits sehr viele abgestimmte und wirksame Maßnahmen von der Schule, dem staatlichen Schulamt, der Prävention und der Polizei ergriffen.

Sie hatten als Oberbürgermeister von Frankfurt darüber geklagt, dass einzelne Kriminelle ganze Stadtteile beunruhigen können, ohne dass die Justiz das zu unterbinden vermag. Wie gehen Sie jetzt als Innenminister das Problem an?

Wir haben eine Taskforce für straffällige, ausreisepflichtige Asylbewerber. Dahin werden die Fälle, ob aus Frankfurt, Fürstenwalde oder auch aus Cottbus, übergeben. Der Bund verhandelt gerade mit Afghanistan und Syrien, um Straftäter in diese Länder abschieben zu können. Eine alte Forderung auch von mir. Die Innenminister rechnen hier mit einem Durchbruch bis zum Ende des Jahres. Wenn das passiert, ist es eine richtige Trendwende. Nicht nur, weil wir diese Personen loswerden, sondern auch, weil es eine massive Signalwirkung haben wird. Wer Probleme macht, muss und wird gehen.

Darüber hinaus gibt es einen Personenkreis von nicht integrierbaren, nicht unbedingt kriminellen Menschen, die immer wieder Probleme machen. Anfang des Jahres gab es eine Erhebung in den Kreisen, die auf eine mittlere dreistellige Zahl kam. Wie kann man die Kommunen da entlasten?

Da muss man differenzieren. Einige sind noch erreichbar oder brauchen bessere Betreuung und Begleitung. Und von wieder anderen müssen wir uns trennen. Wir haben gerade einen Diskussionsprozess mit den Sozialdezernenten der Landkreise gestartet. Dabei wird auch darüber gesprochen, Personen aus einem problematischen Umfeld herauszulösen.

Am Beispiel Cottbus kann ich mir gut vorstellen, dass wir einzelne Akteure rausnehmen, sie in einen anderen Kreis geben und damit Strukturen aufbrechen. Auch verstärkte Wohnsitzauflagen sind gut denkbar und anwendbar. Wenn die Kommunen mitmachen, setze ich das gerne landesweit um. Das setzt aber eine gewisse Solidarität und Verständigung innerhalb der kommunalen Familien voraus. Ich könnte mir auch vorstellen, zeitweise Zuzugssperren für bestimmte Orte zu verhängen, weil die entsprechende Kommune gerade überfordert ist. An mir wird so etwas nicht scheitern.

Aktuell gibt es erste Berichte, dass der Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen wieder ansteigt. Ist Brandenburg darauf vorbereitet?

Wir sehen das auch. Aber die Zahlen liegen noch unter denen des letzten Jahres. Der Grund sind die erleichterten Ausreisebedingungen in der Ukraine, gerade auch für junge Männer. Wir wurden von einem ersten Bundesland angefragt, 50 Ukrainer aufzunehmen. Wir sind beim Aufnahmesoll deutlich im Minus und haben entsprechend zugesagt. Aber ich gehe davon aus, dass in der Ukraine darauf reagiert wird und rechne nicht mit einer anhaltenden Zuwanderung in Größenordnungen.

Ein großes Problem, das Sie schon als Oberbürgermeister erlebt haben, sind die Auswirkungen der verschärften Grenzkontrollen. Wie geht es da weiter?

Die Autobahn GmbH hat angekündigt, bis Ende 2025 den Ausbau der A12 umzusetzen – nach weit mehr als einem Jahr. Dann gibt es hoffentlich ein Ende der respektlosen Peinlichkeit, die sich Deutschland da gegenüber Polen geleistet hat.

AfD gegen Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt im Januar

Nach fast fünf Jahren soll ein Gericht erstmals ein Urteil über die Einstufung der AfD in Brandenburg sprechen. Wann verhandelt wird und wie es danach weitergeht.

Potsdam. Der Verfassungsschutz Brandenburg beschäftigt sich schon lange mit der AfD. Im Bericht von 2019 wurden die Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der sogenannte Flügel als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hat der Landesverband beim Verwaltungsgericht Potsdam geklagt.

Ein Jahr später wurde auch der brandenburgische AfD-Landesverband als Verdachtsfall kategorisiert. Dagegen wurde ebenfalls Klage erhoben. Wie Anfang Mai dieses Jahres bekannt wurde, führt der Verfassungsschutz den Landesverband seit April 2025 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.

Auch dagegen wurde Klage erhoben. Außerdem strebte der Landesvorstand eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung per Eilverfahren an. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin das Innenministerium auf, die Einstufung bis zum Hauptverfahren nicht mehr zu verwenden. Im Frühsommer zog die AfD das Eilverfahren zurück.

Innenminister René Wilke (parteilos für die SPD) hatte erklärt, dass der Einstufungsvermerk, den die AfD veröffentlicht haben wollte, nur dann zugänglich gemacht werden kann, wenn der Antrag auf einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Im August kam das Papier ins Internet.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt monierte im Zusammenhang mit der Hochstufung seiner Partei als gesichert rechtsextrem, dass noch nicht mal die Einstufung als Verdachtsfall rechtssicher geklärt sei. Auch Wilke bedauerte, dass das Urteil aussteht.

Mitte Oktober teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit, dass nun die Verfahren aus dem Jahr 2021 Anfang 2026 aufgerufen werden. Angesetzt sind zwei mündliche Verhandlungstage am 15. und 16. Januar. Bemerkenswert ist, dass die Betroffenen im ersten Verfahren, die Junge Alternative und der Flügel, eine lose Vereinigung innerhalb der AfD rund um den Thüringer Parteichef Björn Höcke und den damaligen Brandenburg-Chef Andreas Kalbitz, inzwischen aufgelöst sind.

In der Diskussion um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren hatte Wilke mehrfach darauf hingewiesen, dass dies für ihn erst infrage kommt, wenn die bisherigen Einstufungen des Landesverbandes juristisch überprüft sind. Wann die Einstufung als gesichert rechtsextrem verhandelt wird, lässt sich noch nicht absehen. Außerdem sind Berufungsverfahren denkbar.

Spezialkräfte üben auch Nachtflüge

Militär Bundeswehr trainiert ab Montag wieder mit Nato-Partnern in Brandenburg verschiedene Szenarien.

Potsdam. Gerade erst ist das Großmanöver Quadriga 2025 beendet, da steht für die Bundeswehr in Brandenburg bereits die nächste Übung an. „In der Zeit vom 20. bis 30. Oktober 2025 findet in den Landkreisen Wittenberg, Potsdam-Mittelmark und Jerichower Land sowie in weiteren Übungsgebieten eine militärische Übung statt“, kündigt das Landeskommando Brandenburg auf der Plattform Facebook an.

Es handle sich um eine Übung „ähnlich einem Manöver im vergangenen Mai 2025“, schreibt die Bundeswehr, „um eine Übung verschiedener Szenarien, bei der spezialisierte Kräfte unter Einbindung von Hubschraubern trainieren“. Viel konkreter werden die Informationen erst mal nicht. Im Luftraum über Brandenburg ist die Bundeswehr aber häufiger unterwegs.

Hubschrauber im Einsatz

Im Mai hatten rund „400 Soldaten der Spezialkräfte und spezialisierten Kräfte der Bundeswehr“ im Rahmen von „Green Bird 2025“ zwei Wochen lang taktische Luftverlegung, Orts- und Häuserkampf sowie die „Sicherstellung nachrichtendienstlicher Informationen der gegnerischen Seite“ geübt. Trainingspartner in der Luft und am Boden waren niederländische Spezialkräfte. Auch diesmal soll es laut Ankündigung um die „Verbesserung der Zusammenarbeit und Einsatzfähigkeit von spezialisierten Einheiten der Bundeswehr und Nato-Partnern“ gehen.

Erneut sollen die Einheiten unter „Einbindung von Hubschraubern“ trainieren – und das auch bei Nacht. Deshalb informiert die Bundeswehr auch vorab über die Übung. „Wer glaubt, demnächst Ufos am Himmel zu sehen, täuscht sich“, schreibt das Landeskommando Brandenburg auf Facebook.

Ob es darüber hinaus zu Verkehrseinschränkungen in der Region kommt – etwa bei der An- oder Abreise der beteiligten Einsatzkräfte –, hat die Bundeswehr bisher nicht mitgeteilt.

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