Windräder sollen Kommunen mehr Geld einbringen
Erneuerbare Energien Der Gesetzentwurf für eine höhere Sonderabgabe für Windkraftanlagen und Solarparks in Brandenburg stößt in der Branche auf viel Widerstand. Strittig ist nicht nur der Geltungsbereich.
Seit 2019 müssen Windradbetreiber für neu errichte Anlagen in Brandenburg eine Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr an Kommunen zahlen. Das Regierungsbündnis von SPD und BSW hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich höhere Abgaben vorsieht.
Geplant ist, dass all diejenigen Betreiber, die bislang die 10.000 Euro zahlen mussten, dies auch weiter tun sollen. Für neu errichtete Windräder gibt es eine Umstellung. Sie müssen mit Beginn des nächsten Jahres 5000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr zahlen. Für Freiflächen-Solaranlagen werden 2000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr fällig.
Janko Geßner vom Landesverband Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg warnte in einer Anhörung im Landtag, dass die künftig zu zahlenden Summen dreimal so hoch seien wie bisher. Das sei nicht zumutbar. Windkraftanlagen seien längst keine sprudelnden Geldquellen mehr.
Geßner brachte stattdessen mehrere Vorschläge ein. Er verwies auf eine bundesgesetzliche Regelung, dass Windkraftbetreiber freiwillig Verträge mit Kommunen für Ausgleichszahlungen abschließen sollen. Seiner Meinung nach, sollten in Brandenburg ebenfalls freiwillige Zahlungen mit Städten und Gemeinden vereinbart werden und nur, wenn diese nicht zustande kommen, die Sonderabgaben gezahlt werden.
Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) fuhr ihm da in die Parade. Eine freiwillige Phase für Verträge wäre eine zusätzliche bürokratische Hürde. Außerdem könnten in Einzelverträgen die jetzt vorgesehenen Summen weit unterschritten werden.
Der Landesverband Erneuerbare Energien machte auch auf einen Widerspruch zwischen Bundes- und Landesregelungen aufmerksam. Das Bundesgesetz sieht vor, dass Kommunen im Radius von 2,5 Kilometern um das jeweilige Windrad entschädigt werden sollen, in Brandenburg sind es dagegen 3 Kilometer.
Janko Geßner schlug vor, hierzulande den Radius um 500 Meter zu reduzieren. Die SPD-Fraktion im Landtag ließ erkennen, dass man darüber nachdenkt. Das hätte jedoch für viele Kommunen, die heute am Rande der Einzugsgebiete liegen, gravierende Folgen.
Die CDU-Fraktion fragte während der Anhörung nach Möglichkeiten, Bürger direkt an den Einnahmen der Windanlagen zu beteiligen oder ihnen verbilligten Strom zu liefen. Das, so die Vertreter der Windkraftbetreiber, sei schwierig, denkbar seien jedoch Verträge über finanzielle Leistungen – ein „Weihnachtsscheck“ an Bürger – anstelle der Abgabe an die Kommune. Das jedoch dürfte Probleme vor Ort erzeugen, spätestens wenn diskutiert wird, wer bekommt so einen Scheck und wer nicht.
Änderungen wünscht sich der Landesverband auch beim Inkrafttreten des Gesetzes. Für mehr als 900 Windräder gibt es laut Geßner in Brandenburg Genehmigungsanträge, weitere 400 seien schon genehmigt. Sie alle hätten nicht mit den erhöhten Abgaben gerechnet. Deshalb sollte die Regelung erst 2027 in Kraft treten.
Der Städte- und Gemeindebund kritisiert die jetzt schon bestehende Berichtspflicht, die auch im neuen Gesetz fortgeschrieben wird. Kommunen, die Gelder erhalten, müssen die Verwendungszwecke ans Wirtschaftsministerium melden.
Ortsteile fühlen sich im Nachteil
Diskussionen gibt es schon seit Jahren, wie das Geld vor Ort eingesetzt wird. Überwiesen wird es an die Kommunen. Ortsteile, die die Windräder direkt vor der Haustür haben, beschweren sich immer wieder, dass die Gelder nicht bei ihnen ankommen. Das Gesetz sieht nun vor, was genau mit dem Geld gemacht werden soll.
Neu ist dabei ein Passus, der die Gründung oder den Anteilserwerb durch Bürgerenergiegesellschaften, insbesondere Energiegenossenschaften, vorsieht, mit denen sich die Gemeinde am Ausbau Erneuerbarer Energien beteiligen und entsprechend verdienen kann.
Eva Eichenauer von der Fachagentur Wind und Solar verwies darauf, dass es in Brandenburg eine ganze Reihe von großen Solaranlagen gibt, die nicht als Freiflächenanlagen definiert sind. Es sei den Anwohnern schwer erklärbar, dass dafür dann keine Sonderabgabe gezahlt werden muss.
Bürgermeister Matthias Schilling verwies darauf, dass sich in seiner Gemeinde Uckerland 104 Windräder drehen. Allerdings sind 90 davon vor 2019 errichtet worden und für sie muss keine Sonderabgabe gezahlt werden. Der Bürgermeister forderte auch für diese eine gestaffelte Regelung, die seiner Gemeinde Einnahmen generiert. Sonst würden die Kommunen bestraft, die früh mit Erneuerbaren angefangen haben.
Schilling hatte auch noch einen eher unkonventionellen Vorschlag: Alle Flächen, auf denen Windräder oder Solarparks stehen, durch einen temporären Eigentümerwechsel den Kommunen zu übertragen. Dann hätten sie die Pachteinnahmen. Das sei zwar eine Art Enteignung, aber bei Autobahnen gehe das ja auch, argumentierte er.
Kommentar
Betreiber warnen vor zu hoher Abgabe und machen eigene Vorschläge.