AfD gegen Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt im Januar
Nach fast fünf Jahren soll ein Gericht erstmals ein Urteil über die Einstufung der AfD in Brandenburg sprechen. Wann verhandelt wird und wie es danach weitergeht.
Potsdam. Der Verfassungsschutz Brandenburg beschäftigt sich schon lange mit der AfD. Im Bericht von 2019 wurden die Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der sogenannte Flügel als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hat der Landesverband beim Verwaltungsgericht Potsdam geklagt.
Ein Jahr später wurde auch der brandenburgische AfD-Landesverband als Verdachtsfall kategorisiert. Dagegen wurde ebenfalls Klage erhoben. Wie Anfang Mai dieses Jahres bekannt wurde, führt der Verfassungsschutz den Landesverband seit April 2025 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.
Auch dagegen wurde Klage erhoben. Außerdem strebte der Landesvorstand eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung per Eilverfahren an. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin das Innenministerium auf, die Einstufung bis zum Hauptverfahren nicht mehr zu verwenden. Im Frühsommer zog die AfD das Eilverfahren zurück.
Innenminister René Wilke (parteilos für die SPD) hatte erklärt, dass der Einstufungsvermerk, den die AfD veröffentlicht haben wollte, nur dann zugänglich gemacht werden kann, wenn der Antrag auf einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Im August kam das Papier ins Internet.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt monierte im Zusammenhang mit der Hochstufung seiner Partei als gesichert rechtsextrem, dass noch nicht mal die Einstufung als Verdachtsfall rechtssicher geklärt sei. Auch Wilke bedauerte, dass das Urteil aussteht.
Mitte Oktober teilte das Verwaltungsgericht Potsdam mit, dass nun die Verfahren aus dem Jahr 2021 Anfang 2026 aufgerufen werden. Angesetzt sind zwei mündliche Verhandlungstage am 15. und 16. Januar. Bemerkenswert ist, dass die Betroffenen im ersten Verfahren, die Junge Alternative und der Flügel, eine lose Vereinigung innerhalb der AfD rund um den Thüringer Parteichef Björn Höcke und den damaligen Brandenburg-Chef Andreas Kalbitz, inzwischen aufgelöst sind.
In der Diskussion um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren hatte Wilke mehrfach darauf hingewiesen, dass dies für ihn erst infrage kommt, wenn die bisherigen Einstufungen des Landesverbandes juristisch überprüft sind. Wann die Einstufung als gesichert rechtsextrem verhandelt wird, lässt sich noch nicht absehen. Außerdem sind Berufungsverfahren denkbar.