Heizen wird wieder teurer

Energie Bürger und Unternehmen sollen laut den Koalitionsplänen entlastet werden. Doch Vergünstigungen gibt es derzeit nur für Gewerbetreibende und Landwirte.

Die kalte Jahreszeit beginnt und mit ihr steigen die Heizkosten. Nach einem kurzen Preisrückgang 2024 müssen Haushalte 2025 wieder mehr zahlen, besonders trifft das Gaskunden. Laut Heizspiegel der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online liegen die durchschnittlichen Heizkosten rund 15 Prozent höher als im Vorjahr.

Und 2026 verspricht keine Besserung, prognostiziert co2online. Laut ihrem Heizspiegel werden beispielsweise die durchschnittlichen Heizkosten für eine mit Erdgas beheizte 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus um 15 Prozent auf etwa 1180 Euro steigen. Bei Fernwärme prognostizieren sie einen Anstieg von zwei Prozent auf 1245 Euro, bei Heizöl um drei Prozent auf 1055 Euro. Teurer werde auch das Heizen mit Holzpellets (plus 20 Prozent auf 740 Euro) und Wärmepumpen (plus fünf Prozent auf 715 Euro).

„Die Großhandelspreise für Gas haben sich zwar seit der Hochphase der Energiekrise 2022 stabilisiert, liegen aber immer noch höher als in den Jahren vor der Krise“, erklärt Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Gründe seien „andere Liefer- und Herkunftsquellen, vielfältigere Einflussfaktoren und höhere geopolitische Unsicherheiten“. Hinzu kommen höhere Netzentgelte. „Im Zuge der Dekarbonisierung wird die Nachfrage nach fossilem Erdgas sinken. Die Netzinfrastrukturen müssen jedoch weiterhin sicher betrieben werden, was bei sinkender Kundenzahl zu steigenden Kosten führt.“

Auch der CO2-Preis beeinflusst die Heizkosten. Seit Einführung des nationalen Emissionshandels 2021 ist der Preis pro Tonne CO2 von 25 auf 55 Euro gestiegen. Als Beispiel: 2025 belaufe sich der CO2-Preis für eine Kilowattstunde Erdgas auf ungefähr 0,96 Cent, erläutert Andreae. Ab 2026 soll sich der Preis im Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen und ab 2027 in das neue europäische Emissionshandelssystem übergehen. Der CO2-Preis macht aktuell etwa acht Prozent des Endkundenpreises aus.

Derweil befindet sich der Heizungsmarkt im Wandel. Wurden 2024 noch rund 410.500 Gasheizungen verkauft, erwarte man für 2025 nur noch 280.000 verkaufte Gasheizungen, erklärt Ralf Kiryk, Abteilungsleiter Wärmeübergabe beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Wärmepumpen legen dagegen zu – von 193.000 in 2024 auf voraussichtlich 290.000 Geräte in 2025, so die BDH-Schätzung. Dennoch sei der Bestand an Gasheizungen weiter hoch, und in Deutschland gebe es viele veraltete Heizungen. „Vier Millionen Heizungen sind älter als 30 Jahre, knapp die Hälfte der 21,7 Millionen Heizungen entspricht nicht dem Stand der Technik.“ Das Modernisierungstempo reiche „bei weitem nicht aus“, so Energieexperte Kiryk. Das ursprünglich einmal von der Vorgängerregierung gesetzte Ziel, jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren, werde auch 2025 verfehlt.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine umfassende Entlastung versprochen, zum Beispiel durch die Stromsteuersenkung für alle. Doch die Steuervergünstigung gilt bislang ausschließlich für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wolle man reformieren und das Heizungsgesetz in seiner bisherigen Form abschaffen. Laut den Plänen sollen Bürger sowie Unternehmen ab Anfang 2026 um rund zehn Milliarden Euro jährlich bei entlastet werden. Haushalte mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden könnten so laut Bundesregierung bis zu 150 Euro im Jahr sparen. Geplant ist ein staatlicher Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten. Leichte Entlastung bringt ab 1. Januar 2026 die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Diese Kosten trägt künftig der Bund.

„Versprechen gebrochen“

Da gerade die Preise für fossile Energie steigen, müsse man die Wärmewende voranbringen, „um Haushalte aus der fossilen Kostenfalle zu bringen“, betont Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. „Bei den Stromkosten hat die Bundesregierung ihr Versprechen nach Senkung der Stromsteuer gebrochen. Diese hätte umgehend alle fair entlastet und Strom- wie Heizkosten gesenkt“, so der Grünen-Politiker.

Heiz- und Energiepreise seien „aufgrund der Energiewende und Sanktionspolitik durch die Decke gegangen“, meint dagegen Steffen Kotré, energiepolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. „Das ist ein frontaler Angriff auf den Geldbeutel der Bürger.“ Der AfD-Politiker fordert daher eine „sofortige Beendigung der Energiewende, eine Abschaffung der CO2-Steuer und eine Wiederbelebung der Kernenergie“ sowie die Beendigung des Kohleausstiegs. Zudem solle Deutschland wieder „preiswerte Energie aus Russland“ beziehen, betont Kotré.

„Nicht das Geld, Recht muss entscheiden“

Michael Maske Der Podcast des Juristen „Der Fall Block“ rund um die Entführungsvorwürfe gegen die Steakhaus-Erbin Christina Block gehört zu den meistgehörten Justizsendungen in Deutschland. Warum der Prozess viele fasziniert und was er über Macht und Einfluss von Vermögenden verrät. V

Prominente Namen, die Beteiligung eines israelischen Sicherheitsdienstes und die Frage nach Schuld und Wahrheit: Der Prozess um den Sorgerechtsstreit und die Entführung der beiden jüngsten Kinder der Unternehmerin Christina Block, Tochter des Steakhaus-Königs Eugen Block, erfährt bundesweite Aufmerksamkeit. Einer, der den Fall intensiv begleitet, ist Michael Maske. Mit seinem Podcast „Der Fall Block – ein echter Krimi“ gelingt es ihm, Woche für Woche neue Perspektiven auf die Ereignisse in der Silvesternacht 2023/24 zu eröffnen.

Herr Maske, laut Statistischem Bundesamt gab es im vorigen Jahr rund 60.000 Scheidungen, bei denen minderjährige Kinder betroffen waren. Davon gelten fünf bis zehn Prozent als Konfliktscheidungen, die in der Öffentlichkeit aber kaum wahrgenommen werden. Warum ist das im Sorgerechtsstreit Block anders?

Das liegt natürlich an der Familie selbst. Die Blocks haben eine gewisse Prominenz, vor allem in Hamburg. Bundesweit gibt es die bekannten Block-Steakhäuser. Hinzu kommen andere Faktoren. Beispielsweise der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, der in den Prozess vor dem Landgericht Hamburg als Angeklagter involviert ist. Er ist der Lebensgefährte der Hauptangeklagten Christina Block. Und dann ist da die gewaltsame Entführung der beiden Kinder, die von der eigenen Mutter in Auftrag gegeben worden sein soll. Dadurch ist eine strafrechtliche Komponente dazugekommen. Das hebt den Fall komplett auf ein anderes Level.

Wann gab es den Moment, an dem Sie dachten: Das ist mehr als nur ein Kriminalfall – das ist eine Geschichte, die erzählt werden muss?

Der Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem damaligen Ehemann Stephan Hensel begann bereits Jahre vor der Entführung. Damals spielte der Fall vor allem in Boulevardmedien eine große Rolle. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mit meinem Produzenten Dennis Muhl zwar schon oft über die Blocks gesprochen, die Idee zum Podcast kam aber viel später. Auslöser war die Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24 durch eine israelische Sicherheitsfirma. Kurz danach haben wir dann die ersten drei Folgen aufgenommen. Die sind sehr erfolgreich gelaufen. In den Charts von Spotify und Apple standen wir plötzlich ganz oben. Da haben wir beschlossen, dass wir unsere Arbeit fortsetzen.

Der Söldner einer israelischen Sicherheitsfirma hat die Entführung der beiden Kinder vor dem Landgericht Hamburg bereits gestanden. Mutter Christina Block bestreitet jedoch, die Firma beauftragt zu haben. Wie glaubwürdig erleben Sie die Angeklagte im Gerichtssaal?

Ich möchte mich hier nicht zur Glaubhaftigkeit der Aussage von Christina Block äußern. Es geht ja schon los bei der Begrifflichkeit. War es tatsächlich eine Entführung? Oder war es wegen eines möglichen alleinigen Sorgerechts der Mutter eine Rückholung der Kinder? Diese Strategie verfolgen die Rechtsanwälte von Frau Block. Letztendlich halte ich es aber für sehr unwahrscheinlich, dass sich die Sicherheitsfirma selbst mit der Entführung der Kinder beauftragt hat.

Als Nebenkläger sitzt auch Ex-Ehemann Stephan Hensel im Gerichtssaal. Was ist ihm in der Tatnacht widerfahren?

Er hat sich in der Tatnacht mit seinem zehnjährigen Sohn und der dreizehnjährigen Tochter in Dänemark befunden. Dort lebt Stephan Hensel mit seiner neuen Frau. In der Silvesternacht wollte er sich mit den Kindern am Hafen das Feuerwerk anschauen. Soweit ein ganz normaler Abend. Was die Familie nicht ahnte: In mehreren Autos saßen Männer einer israelischen Sicherheitsfirma. Von denen wurde Hensel mitten in der Geräuschkusslisse von Böllern und Raketen überwältigt, geschlagen und getreten. Er selbst sagte aus, dass er Todesangst hatte. Die Kinder wurden ihm entrissen und gegen ihren Willen in eines der Autos gezerrt.

Im Prozess geht es um diese gefährliche Körperverletzung, aber auch um Freiheitsberaubung und andere Straftaten. Sie sind selbst Jurist. Welche Anklagepunkte wiegen aus Ihrer Sicht am schwersten?

Laut Anklageschrift geht es um eine gemeinschaftliche Entziehung von Minderjährigen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. In strafrechtlicher Hinsicht würde ich sagen, ist die Entziehung Minderjähriger vermutlich der zentrale Tatbestand und Kern der Anklage. Der Strafrahmen liegt dabei bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Vor Gericht streiten Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber, ob der Tatbestand einer Entziehung überhaupt vorgelegen haben kann. Sie argumentieren, dass zum Tatzeitpunkt Christina Block das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder hatte.

In Ihrem Podcast legen Sie großen Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung. Gab es bei Ihrer Arbeit aber schon Momente, in denen Sie Ihre Sichtweise auf den Fall ändern mussten – etwa nach dem Gespräch mit Christina Blocks Rechtsanwalt Ingo Bott?

Definitiv. Immer wenn ein neuer Zeuge, ein Anwalt oder Experte spricht, hinterfrage ich meine Einschätzung neu. Prinzipiell bin ich aber nicht auf eine Sicht festgelegt. In unserem Podcast versuche ich auch, den Verlauf des Prozesses objektiv zu betrachten. Das Gespräch mit Rechtsanwalt Bott war da natürlich sehr, sehr besonders. Er hat in unserem Gespräch neue Möglichkeiten eröffnet, wie sich der Fall aus Sicht seiner Mandantin zugetragen haben könnte. Demnach bestehe die Möglichkeit, dass Frau Block von der Sicherheitsfirma finanziell und mental ausgenutzt worden sein könnte. Letztendlich könnten die Israelis dann aus eigenem Antrieb die Kinder entführt und zurückgeholt haben. Sagen wir mal so: Rechtsanwalt Bott ist dabei rhetorisch durchaus überzeugend. Und wenn man sich die Argumente des Anwalts eine Stunde lang anhört, kommt man schon ins Nachdenken und sagt sich: Mensch, ja, könnte vielleicht auch so gewesen sein.

Den Fall Block erzählen Sie mit beeindruckender Tiefe – unter anderem, weil Sie Zugang zu zentralen Akteuren haben. Wie gelingt es Ihnen immer wieder, mit Verteidigern, Nebenklägern, der Gerichtssprecherin oder Experten ins Gespräch zu kommen?

Da gibt es mehrere Faktoren. Ich glaube, die ersten drei Folgen haben bereits für eine gewisse Aufmerksamkeit gesorgt. Damit haben wir eine solide und seriöse Grundlage für unseren Podcast geschaffen. Schon damals haben wir den Kontakt zu den Prozessbeteiligten gesucht. Feste Größen sind für mich natürlich mein Produzent Dennis Muhl und mein „Dauergast“ Christopher Piltz vom Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Die ausgezeichneten Recherchen von ihm und seinem Team sind eine entscheidende Grundlage für den Podcast. Und klar kommt dann wahrscheinlich auch meine journalistische und juristische Erfahrung irgendwie dazu.

Egal, wie das Urteil ausfällt – es bleibt die Frage nach Macht, Einfluss und öffentlicher Wahrnehmung. Inwiefern glauben Sie, dass wohlhabende Menschen wie die Block-Familie bei Strafprozessen einen Vorteil haben?

Ganz grundsätzlich denke ich, dass man Christina Block und ihrer Familie ihren materiellen Wohlstand nicht zum Vorwurf machen darf. Natürlich haben andere Menschen nicht die vergleichbaren Möglichkeiten. Wer kann von seinem Verdienst beispielsweise Sicherheitsfirmen beauftragen? Und wer hat Kontakte zu ehemaligen Mitarbeitern vom Landeskriminalamt, zum Bundesnachrichtendienst oder zu Wolfgang Kubicki, dem damaligen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages? Letztendlich zeigt der Fall exemplarisch, dass reiche und prominente Personen strukturelle Vorteile haben können, durch besseren Zugang zu Anwälten, zur Öffentlichkeit und zu Medien. Aus moralischer Sicht stellt sich die Frage, ob unser Rechtssystem ausreichend Mechanismen bietet, um soziale Ungleichheit im Justizsystem auszugleichen. Eine funktionierende Demokratie muss am Ende darauf achten, dass eben nicht das Geld, sondern das Recht entscheidet, unabhängig von Namen, Einfluss oder Vermögen. Und das Vertrauen habe ich in diesem Fall.

Immer wieder fällt der Name Gerhard Delling, der Lebensgefährte von Christina Block. Warum sitzt er auf der Anklagebank?

Er ist in dem Fall wegen Beihilfe angeklagt. Delling soll sich mit Frau Block auf dem Handy zahlreiche Nachrichten ausgetauscht haben. So soll er unter anderem nach der Entführung für sie eine Zugverbindung zu den Entführern organisiert haben. Zu Beginn des Prozesses hat die Vorsitzende Richterin bereits darauf hingewiesen, dass aus der Beihilfe auch eine Mittäterschaft werden könnte. Das hätte enorme Auswirkungen, weil die Mittäterschaft viel höher als eine Beihilfe bestraft wird.

In der Berichterstattung taucht immer wieder der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad auf. Klären Sie uns auf?

Es wird ja immer ganz viel geschrieben. Unter anderem, dass der Mossad an der Entführung der Kinder beteiligt war. Ich glaube, da muss man ganz vorsichtig sein. Nehmen wir den Chef der israelischen Sicherheitsfirma. In verschiedenen Berichten heißt es, dass David Barkay beim Mossad gearbeitet hat. Dazu gibt es aber keine verlässlichen Quellen.

Auch der frühere BND-Chef August Hanning wird im Zusammenhang mit dem Fall genannt. Welche Rolle spielt er?

Hanning soll als Mitglied des Verwaltungsrats für das Unternehmen „System 360“ verantwortlich sein. Zusammen mit einem pensionierten Beamten des LKA als Vorsitzenden der Geschäftsleitung sollte die Firma im Auftrag von Christina Block herausfinden, wie es den Kindern in Dänemark geht. Wie ihr Tagesablauf ist, welche Hobbys sie haben, ob sie sich mit Freunden treffen und regelmäßig zur Schule gehen ... So hat sie das auch vor Gericht ausgesagt. In den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft geht es weitergehend aber auch um die Frage, ob die Firma nicht nur Informationen eingeholt hat, sondern eben auch konkret an der Aktion zur Entziehung der Kinder beteiligt gewesen sein könnte. Hier muss man ganz klar sagen, dass August Hanning bislang ausdrücklich bestreitet, an der Entführung beteiligt gewesen zu sein.

Ein Knackpunkt im Prozess ist die Frage, wer zum Zeitpunkt der Tat das Sorgerecht hatte. Mutter oder Vater? Deutsche und dänische Behörden haben mit ihren Entscheidungen für eine Grauzone gesorgt. Was denken Sie, wird der Fall Block langfristig etwas im Familienrecht oder Strafrecht ändern?

Änderungen von Gesetzen sind meiner Ansicht nach nicht zu erwarten. Dennoch haben dänische und deutsche Behörden den Sorgerechtsstreit sehr unterschiedlich bewertet. Zudem gibt es mit Dänemark bei der Rückführung von Kindern Probleme, weil das Land nicht allen internationalen Abkommen zur grenzüberschreitenden Rückführung beigetreten ist. Und es ist ja bekannt, dass der Vater die beiden Kinder nach einem Besuch in Dänemark behalten hat, weil Sohn und Tochter behauptet haben, sie würden von der Mutter körperliche Gewalt erfahren. Dennoch hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Die Kinder hätten demnach zurück zur Mutter gemusst. Diese Entscheidung des OLG wurde aber in Dänemark nicht vollstreckt, weil die dänischen Behörden das Kindeswohl höher eingestuft haben. Eine schwierige rechtliche Situation.

Wenn Sie den Ausgang des Prozesses vorhersagen müssten – womit rechnen Sie?

Es hat in dem Fall schon so viele Wendungen gegeben, mit denen niemand gerechnet hat. Da kann ich mich nicht festlegen und möchte zu diesem Zeitpunkt nicht spekulieren. In den nächsten Wochen werden auch noch so viele Zeugen gehört, deren Aussage man für eine Bewertung abwarten muss. Übrigens auch Eugen Block, der Vater von Christina Block und Gründer der Steakhaus-Kette Block. Es bleibt weiter spannend.

Kommentar

Der Mut fehlt

Bis Jahresende soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Maßnahmen für den Umbau der Pflegeversicherung erarbeiten, um sie zukunftssicher zu machen. Was bisher vorgelegt wurde, muss ernüchtern.

Und schon wieder wird versucht, ein Milliardenloch noch kurzfristig zu stopfen, diesmal in der Pflege. Denn auch hier steigen die Ausgaben rasant und liegen über den Einnahmen, obwohl der Beitragssatz erst zu Jahresbeginn angehoben wurde. Gleichzeitig aber, betont Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) immer wieder, sollen die Beiträge jetzt nicht noch weiter steigen. Denn das schade den Bürgern genauso wie der Wirtschaft.

Dieses Versprechen hatte Warken zuletzt auch nach einer Kosten-Notoperation bei der Krankenversicherung gegeben. Dort allerdings kann sie, wenn die Krankenkassen 2026 trotz ihrer Ankündigung die Beiträge erhöhen, die Schuld immer noch auf die Kassen schieben. In der Pflege sieht das anders aus. Da muss die Bundesregierung den Beitragssatz bundeseinheitlich festsetzen und von Bundestag und Bundesrat absegnen lassen, weshalb große Hektik ausgebrochen ist.

Denn für das kommende Jahr fehlen noch zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. In den Koalitionsfraktionen wird daher gerade darum gerungen, woher die kommen sollen. Die Gesundheitspolitiker möchten, dass der Bund zumindest einen Teil der Kosten zurückzahlt, die der Pflegeversicherung in der Corona-Zeit auferlegt wurden, aber eigentlich mit Steuergeld hätten bezahlt werden müssen. Das waren mehr als fünf Milliarden Euro. Die Finanzpolitiker jedoch winken bisher ab, weshalb es vielleicht nur einen Kredit gibt, der die Pflegeversicherung dann aber in Zukunft zusätzlich belastet.

Eigentlich sollte es jetzt ja um eine grundlegende Reform geben, die auf Jahre trägt, Leistungen und Beiträge stabilisiert. Was da aber von der extra eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis Jahresende endgültig liefern soll, als Zwischenstand verlautbart wurde, klingt noch nicht nach großem Wurf. Klar ist nur: Die Pflegeversicherung soll, wie seit ihrer Einführung 1995 üblich, weiterhin eine Teilversicherung bleiben, übernimmt deshalb nur anteilig Kosten – Teilkasko statt Vollkasko also. Anders, als das Sozialverbänden, der Linkspartei, aber auch der CSU vorschwebt. Nun jedenfalls sollen, anders als noch vor kurzem diskutiert, alle fünf Pflegegrade erhalten bleiben.

Welche Leistungen sie in Zukunft noch konkret beinhalten werden, soll jedoch auf den Prüfstand gestellt werden. Und dann bleibt vieles unklar. So ist von einer möglichen Deckelung der Heimkosten die Rede. Dabei geht es darum, dass der Pflegebedürftige grundsätzlich nur noch einen Basisbetrag übernehmen und der Rest von der Pflegeversicherung und vielleicht auch vom Steuerzahler kommen soll. Das wird auch „Sockel-Spitze-Tausch“ genannt – und der dürfte teuer werden. Auch von einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung ist die Rede. Alles allerdings mit Prüfauftrag. All das, so die Arbeitsgruppe, stehe zudem unter Finanzierungsvorbehalt. Sehr viel Konjunktiv also. Nichts ist wirklich geklärt. Neben Geld braucht es Ideen und Mut. Leider sieht es wieder einmal nach viel Klein-Klein und nicht nach großer Umgestaltung aus.

leserbriefe@moz.de leserbriefe@lr.de

Kommentar

Die Belgier haben recht

Es ist richtig, russisches Staatsvermögen für die Ukraine zu nutzen. Das Risiko müssen aber alle Europäer gemeinsam tragen.

Die Sache ist logisch. Wer für einen Krieg verantwortlich ist, soll auch für die Folgen bezahlen. Russland führt einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deshalb ist es eine richtige Idee, eingefrorenes russisches Staatsvermögen zu nutzen, um der Ukraine zu helfen. Was auch sonst?

Kompliziert wird es dadurch, dass die ethisch einwandfreie Entscheidung für die Nutzung des russischen Vermögens dennoch mit rechtlichen Risiken behaftet ist. Diese Risiken sind in der Europäischen Union ungleich verteilt. Deshalb sollte es niemanden erstaunen, dass Belgien in diesem Fall auf der Bremse steht. Dort wird das russische Geld derzeit vom Finanzinstitut Euroclear verwaltet. Daher ist in der belgischen Regierung die Angst vor negativen Folgen verständlicherweise am größten. Premier Bart De Wever macht also nur seinen Job, wenn er nicht sofort und unumwunden ja sagt.

Mut ist für einen selbst immer am schönsten, wenn zuallererst andere ihn aufbringen müssen. Wenn man vor einer leicht kippligen Brücke beiläufig sagen kann: „Geh du doch rasch voran, ich komme dann hinterher.“ Alle EU-Länder profitieren gemeinsam davon, wenn das eingefrorene Vermögen für die Ukraine genutzt wird. Denn ansonsten müssten sie das Geld auf anderem Weg auftreiben. Die Ukraine braucht das Geld dringend, und sie verteidigt auch die Sicherheit Europas.

Die Belgier haben also recht, wenn sie fordern, dass es bei der Nutzung des russischen Vermögens eine ­komplette Vergemeinschaftung des Risikos geben muss. Sollte Geld zurückgezahlt werden müssen, dann müssten sich alle beteiligen. Das ist nur fair.

Ein heißes Eisen für die Europäische Union

Reformprojekt Die Energiekrise hat einst die Zeitumstellung hervorgebracht. Ihr ursprünglicher Sinn ist längst widerlegt, doch alle Anläufe, sie abzuschaffen, sind bisher gescheitert.

Brüssel. Eigentlich hat Markus Ferber ein sonniges Gemüt. Zweimal im Jahr brauen sich über dem CSU-Mann aber dunkle Wolken zusammen. „Die Zeitumstellung muss ein für alle Mal abgeschafft werden“, poltert der gebürtige Augsburger. Seit 1994 sitzt er im Europaparlament und fast ebenso lange währt sein Kampf gegen eine Regelung, die die Deutschen seit 1980 regelmäßig umtreibt. An diesem Wochenende ist es wieder so weit: Um drei Uhr morgens werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Dann ist es morgens früher hell und nachmittags eher dunkel.Zuletzt keimte in Markus Ferber 2018 die Hoffnung, dass die Regelung zu Fall gebracht werden könnte. Damals startete die EU-Kommission in ganz Europa eine Online-Umfrage. Das Ergebnis war eindeutig: 80 Prozent der fast fünf Millionen Teilnehmenden stimmten für ihre Abschaffung. „Eine schnelle Umsetzung schien damals fast schon selbstverständlich“, betont deshalb der CSU-Politiker. Zumal „ein Nutzen, beispielsweise fürs Energiesparen, nicht nachgewiesen ist“.

Doch es kam anders. Denn es begann ein für die EU typischer Ablauf. Studien wurden erstellt, öffentliche Konsultationen durchgeführt, das Europäische Parlament äußerte sich umfänglich und dann passierte – nichts! 2019 kam die EU-Kommission zu dem „Schluss, dass die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, selbst zu entscheiden, ob sie die Sommer- oder Winterzeit dauerhaft beibehalten wollen“. Ein Begräbnis erster Klasse.

Markus Ferber hat die Schuldigen längst ausgemacht: die nationalen Regierungen. Angesichts des seit sieben Jahren dahinsiechenden Prozesses befürchtet er, dass „dieses Gesetzesvorhaben in den Archiven der Europäischen Kommission verschwindet“. Damit das nicht geschieht, hat sich das Europaparlament am Donnerstag wieder einmal des Themas angenommen. In ungewohnter Einigkeit verabschiedeten die Abgeordneten eine Erklärung, in der die EU-Kommission aufgefordert wird, mehr Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben.

Sommer- oder Winterzeit?

Allerdings will keine Regierung das heiße Eisen anfassen. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass das Thema derzeit keine Priorität habe. Außerdem sind sich die Staaten nicht einig darüber, ob dauerhaft Sommer- oder Winterzeit gelten soll. Der Grund: Käme die Sommerzeit, würde etwa im Westen Spaniens im Winter die Sonne erst kurz vor zehn Uhr aufgehen. Mit der Winterzeit würde es in Warschau im Sommer aber schon um drei Uhr morgens hell.

Aus diesem Grund fordert Markus Ferber, dass die EU-Mitgliedstaaten bei einer Abschaffung der Zeitumstellung auf jeden Fall „die Standardzeiten koordinieren“ müssten. Andernfalls drohe Europa ein Tohuwabohu, was zu einer „Beeinträchtigung des Binnenmarkts und Chaos in grenznahen Regionen“ führen würde, warnt er als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Europaparlament.

Warnschuss mit Folgen

Russland Experten reden die Sanktionen weg. Aber tatsächlich erhöhen diese den Druck auf die Wirtschaft.

Moskau. Die Sanktionen seien ein Segen: Maxim Oreschkin, Wirtschaftsberater des russischen Präsidenten, reagierte bei einer Investorentagung in Wladiwostok erfreut auf die neuen Strafmaßnahmen des Westens. Die Einschränkungen, mit denen Russland belegt worden sei, hätten nur seine wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit erhöht, so Oreschkin. „In Anbetracht des positiven Effekts wird mit der Zeit jedes Land der Weltmehrheit darum bitten, dass man Sanktionen gegen es verhängt.“

Am Donnerstag hatten die USA neue Sanktionen gegen die Ölkonzerne Rosneft und Lukoil verkündet, am selben Tag veröffentlichte die EU ihr 19. Sanktionspaket. Aber nicht nur russische Experten erwarteten kaum Schäden für die eigene Wirtschaft. „Bisher ist es nicht mehr als ein Warnschuss“, kommentiert die BBC. So treten Donald Trumps Sanktionen erst in einem Monat in Kraft. Und die EU verhängte ein Importverbot für russisches Flüssiggas, das erst 2027 allgemein gelten soll. Aber der Markt reagierte heftiger, als Freund und Feind erwartet hatten. Indische Firmen begannen laut Reuters, ihre Bestellungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie kein Öl von Rosneft oder Lukoil kaufen. Vertreter indischer Raffinerien sprachen von der Bereitschaft, ihre Importe aus Russland stark einzuschränken, um Trumps neuen Sanktionen gerecht zu werden. Und Chinas staatliche Ölfirmen setzten am Donnerstag ebenfalls die Einkäufe russischen Öls auf dem Seeweg aus.

Russlands vom Rohstoffexport angetriebene Wirtschaft gerät ins Kreuzfeuer. Nach monatelangen ukrainischen Drohnenangriffen sind 38 Prozent der russischen Raffineriekapazitäten außer Gefecht, Moskau musste die lukrative Benzinausfuhr einstellen. Aber auch im Inland klettern die Preise steil. So verteuerte sich Normalbenzin in der Region Tjumen in den ersten acht Monaten 2025 um etwa acht Prozent, allein von September bis Oktober erneut um acht Prozent. Damit steigen auch die Unkosten in fast allen Branchen. Und die stecken zum Teil schon tief in der Krise.

Nach Angaben des Agrarportals sd.expert.ru schrumpfte die Menge des geernteten Getreides im ersten Halbjahr um 80,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zum Teil klimabedingt, aber auch wegen der Treibstoffpreise, oft überteuerter und mit großen Wartezeiten gelieferter Ersatzteile für Importmähdrescher und 25-prozentigen Zinskrediten zum Kauf russischen Geräts.

Um den Kriegshaushalt 2026 zu finanzieren, wird der Staat Strom- und Gaspreise erhöhen, außerdem die Mehrwertsteuer. Auch etwa Kleinbetriebe mit mehr als umgerechnet 105.000 Euro Jahresumsatz, die bisher davon befreit waren, sollen zahlen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung Opora denken ein Drittel der Betroffenen daran, dichtzumachen, ein weiteres Drittel will nun in die Schattenwirtschaft wechseln.

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