Kassen sind bereit zu Gesprächen

Kosten Taxi- und Wohlfahrtsverbände haben angekündigt, in Brandenburg ab 1. Januar 2026 keine Krankentransporte mehr zu fahren. Es ist offenbar keine leere Drohung.

Die Ankündigung vom vergangenen Freitag hatte erst einmal für Aufsehen gesorgt: Die Träger der Krankentransporte in Brandenburg wollen ab 1. Januar 2026 ihre Fahrten einstellen, wenn sich die Krankenkassen bis dahin nicht zu höheren Zahlungen bereit erklären.

Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Arbeitersamariterbund und der Taxi-Verband Berlin-Brandenburg, die eigentlich miteinander in Konkurrenz stehen, haben sich in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und wollen so eine Steigerung der Zahlungen um 30 Prozent gegenüber den Kassen durchsetzen. Unterstützung erhalten sie dabei von der Krankenhausgesellschaft.

Verträge laufen weiter

Droht also für Dialysepatienten oder alle anderen, die zu einer Behandlung oder von dort nach Hause gebracht werden müssen, mit Beginn des neuen Jahres Chaos? Eine Nachfrage beim Verband der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg (vdek) ergab, dass die Kündigungen der entsprechenden Unternehmen fristgemäß Ende September eingetroffen sind.

Allerdings, so betont ein Sprecher, betreffen sie nur die bisherigen Preisvereinbarungen.  Die jeweiligen Grundverträge gelten weiter und die enthalten eine Fortgeltungsklausel, bis neue Preisvereinbarungen geschlossen werden.

Ist also die Ankündigung, nach dem ersten Januar nicht mehr zu fahren, eine leere Drohung? Andreas Kaczynski, der für die Liga der Wohlfahrtsverbände die Gespräche der Fahrunternehmen koordiniert, erkennt die Fortgeltung der Verträge an. Allerdings sei es rechtlich kaum möglich, einen Träger zu Transporten zu zwingen.

So gesehen hat das Druckmittel durchaus Gewicht. Laut Kaczynski ist am Montag eine Mail an den Verband der Ersatzkassen und die AOK Nordost mit Terminvorschlägen für die Verhandlungen und den Forderungen gegangen. Er betont, dass es keine Einzelgespräche mehr geben wird, bei denen die Kassen die Träger der Krankentransporte gegeneinander ausspielen können. Er hofft, dass sich alle noch im November an einen Tisch setzen werden. Der Verband der Ersatzkassen hatte unmittelbar nach der Drohung seine Bereitschaft zu Gesprächen erklärt.

Feiertagszuschläge verlangt

Vertreter der Wohlfahrtsverbände hatten deutlich gemacht, dass die aktuell erstatteten Kostensätze die Aufwendungen für die Fahrten nicht mehr decken. Sie verlangen Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge und eine Einberechnung der Wartezeiten, wenn Patienten in Kliniken noch nicht alle Papiere haben. Schon jetzt kommt es immer wieder vor, dass Patienten stundenlang auf eine Fahrt warten müssen.

Das brandenburgische Gesundheitsministerium hatte zunächst auf die Zuständigkeit der beiden streitenden Parteien verwiesen. Eine direkte Aufsichtspflicht besteht nicht. Die Träger der Krankentransporte verlangen deshalb die Einrichtung einer Schiedsstelle, die Streitigkeiten beilegt, ohne dass die Patienten betroffen sind.

Im Frühjahr hatte der Streit zwischen acht Landkreisen und den Kassen um die Finanzierung des Rettungsdienstes für Verunsicherungen unter den Patienten geführt. Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte vorübergehend Rechnungen an Patienten gestellt, die den Rettungsdienst des Kreises genutzt hatten, um die Minderzahlungen der Kassen auszugleichen. Aktuell warten Kreise und Kassen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in dieser Frage.

Kommentar

Feuerwehrmann wehrt sich gegen Kündigung

Arbeitsgericht Die Stadt Müncheberg hat eine Einsatzkraft fristlos entlassen, weil diese trotz Krankschreibung den Löschwagen zum Brandort fuhr. Ein überzogener Schritt?

Sein Einsatz für das Ehrenamt hat ihn den Job gekostet, sagt die eine Seite in dem Arbeitsrecht-Streit um einen Feuerwehrmann aus Müncheberg im Kreis Märkisch-Oderland. Er hat seine Pflichten auf unverzeihliche Art und Weise verletzt, argumentiert die andere in Person von Bürgermeister Fritz-Georg Streichert. Jetzt wurde der Fall am Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt.

Mitte Mai 2025 hatte der von der Stadt als Feuerwehr-Gerätewart beschäftigte Mann zeitgleich die fristlose und die ordentliche Kündigung erhalten. Dem vorausgegangen war, dass er während einer Krankschreibung an einem Löscheinsatz der freiwilligen Feuerwehr teilgenommen hatte. Der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorgesetzter unterstellt dem Gerätewart das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, was die Kündigung des jungen Mannes rechtfertige.

Der Betroffene versteht die Welt nicht mehr und wehrt sich vor Gericht. Sein Job als Gerätewart mache ihm Spaß und es habe nie Kritik an der Arbeitsleistung gegeben, führt seine Anwältin in der Verhandlung am Arbeitsgericht aus. Er wolle mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht nicht mehr und nicht weniger als die Rückkehr auf seinen Posten erreichen.

Den Vorwurf, die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben, weist der Feuerwehrmann strikt zurück. Er räumt einen Fehltritt ein, nämlich trotz Krankschreibung in seiner Funktion als ehrenamtlicher Feuerwehrmann kurzentschlossen zu einem Einsatz gefahren zu sein. Er habe in diesem Moment helfen wollen und nicht daran gedacht, dass sich ein Einsatz während der Krankschreibung verbietet. Das tue ihm leid, sagt der Mann. Aber dafür die Kündigung auszusprechen, sei eine drastische und enttäuschende Reaktion des Arbeitgebers.

Um zu untermauern, in welch einer Zwickmühle ihr Mandant war, verweist die Anwältin darauf, dass er bei der Feuerwehr Falkenhagen der einzige gewesen sei, der das Einsatzfahrzeug führen konnte. Ohne ihn hätte die Wehr nicht zum Löschen des Brandes auf einem Solarfeld ausrücken können. Er habe innerhalb sehr kurzer Zeit eine Entscheidung treffen müssen.

Die Arbeitgeberseite hält dem entgegen, dass es ohne Wenn und Aber die Pflicht des Ehrenamtlers gewesen wäre, bei der Alarmierung auf seine Krankschreibung hinzuweisen. Dann hätte man Ersatz für diesen Löscheinsatz gefunden, gegebenenfalls bei anderen Wehren im Umkreis.

Wie ist das juristisch einzuordnen? Die Richterin erklärt in der Verhandlung, dass das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne. Der Arbeitgeber trage hier die Beweislast. Die Teilnahme an dem Löscheinsatz habe in diesem Sinne Beweiswert, führt die Richterin aus. Deshalb sei es an dem Kläger, darzulegen, dass er wirklich krank war. Gelinge ihm dies, würde man lediglich von „genesungswidrigem Verhalten“ während der Arbeitsunfähigkeit sprechen und das rechtfertige keine fristlose und wahrscheinlich auch keine ordentliche Kündigung.

Die Richterin blickt voraus: Man müsste nach Entbindung von der Schweigepflicht den Arzt hören, und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass dieser die von ihm selbst bescheinigte Arbeitsunfähigkeit des Mannes bestätigen werde. „Das ist schwierig für den Arbeitgeber, das ist ein Prozess-Risiko“, deutet die Richterin an, wohin die Reise gehen könnte.

Sie regt auch zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten einen Vergleich an und fragt beide Seiten, was sie sich vorstellen können. Doch da geht nichts: Der Kläger will nur zurück zur Arbeit, eine Abfindung, die wegen kurzer Betriebszugehörigkeit ohnehin gering wäre, interessiert ihn nicht. Bürgermeister Streichert wiederum sieht keine Möglichkeit für eine Rückkehr und hält an der Kündigung fest. Als mögliche Abfindung bietet er ein halbes Monatsgehalt an, was die Richterin „nicht ansatzweise“ angemessen findet. „Wie wäre es mit vier Monatsgehältern?“, fragt sie in die Runde. Aber darauf geht niemand ein, weil beide Seiten etwas anderes wollen.

Die Anwältin des Klägers hält dem Bürgermeister vor, eine „Personalbereinigungspolitik“ zu betreiben und ihm nicht genehme Leute loswerden zu wollen. Es gebe da mehrere Fälle in der Verwaltung. Nach der Verhandlung von dieser Zeitung darauf angesprochen, weist Fritz-Georg Streichert diese Vorwürfe als üble Nachrede zurück. „Ich werfe niemanden raus“, sagt er.

Zwei weitere Termine?

Seine strenge Haltung gegenüber dem Feuerwehrmann begründet er mit Verantwortung und Pflichtbewusstsein. Das sei gerade in Bezug auf das Rettungswesen unverhandelbar. Es gebe Befehlsketten, Hierarchien und Informationspflichten. Es sei seine Aufgabe als Hauptverwaltungsbeamter, diese Regeln durchzusetzen.

Der Rechtsstreit um die Kündigung wird also fortgesetzt. Die Richterin geht von zwei weiteren Terminen aus. Voraussichtlich werde man jetzt zunächst schriftlich eine Auskunft jenes Arztes einholen, der die Krankschreibung ausgestellt hat, kündigt sie an.

Motorradfahrer muss sich nach Flucht vor Polizei wegen Mordversuch verantworten

Am Landgericht Frankfurt (Oder) muss sich ein Motorradfahrer für versuchten Mord an einem Polizisten verantworten. Was soll der Mann getan haben, als er auf der Flucht vor der Polizei war?

Frankfurt (Oder). Für die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) war es zunächst ein gewöhnliches Verkehrsdelikt, das am Amtsgericht Eberswalde verhandelt werden sollte. Doch dort beurteilte man die Anklage ganz anders und verwies sie an das Landgericht Frankfurt (Oder), mit dem Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht komme. Der ungewöhnliche Vorgang wird nun vor der 2. Strafkammer des Landgerichts verhandelt.

Ein 23 Jahre alter Mann, vorbestraft und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, war am 25. August 2024 am Werbellinsee mit dem Motorrad unterwegs. Als er eine Polizeikontrolle sah, soll er in einen Waldweg eingebogen sein, um zu flüchten. Ein Polizist habe daraufhin, ebenfalls mit Motorrad, die Verfolgung aufgenommen. Als der Beamte den Flüchtenden fast eingeholt hatte, soll der Angeklagte abrupt einen Schlenker nach rechts gemacht haben. Möglicherweise ging es ihm darum, den Polizisten abzudrängen. Eine Gerichtssprecherin ergänzt mit Verweis auf die Anklageschrift, dass die Platzverhältnisse im Wald sehr beengt gewesen seien und der Polizist keine Ausweichmöglichkeit gehabt habe.

Der Beamte blieb bei dem Manöver unverletzt. Trotzdem droht dem Angeklagten eine harte Strafe. Die Höchststrafe für versuchten Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ausschlaggebend sind die Umstände der Tat. In minderschweren Fällen sind mehrjährige Haftstrafen möglich.

Bei der Verfolgungsjagd vom Werbellinsee dürfte sich in der Beweisaufnahme vieles darum drehen, ob der Mordversuch, also die Tötungsabsicht, zu belegen ist. Die Kammer muss für eine Verurteilung Beweise dafür finden, dass der Motorradfahrer den Tod des Polizisten als mögliche Folge des plötzlichen Schlenkers erkannt und mindestens billigend in Kauf genommen hat. Bei der Beurteilung spielen die psychologische Verfassung des Angeklagten und die genauen Umstände der Tat eine Schlüsselrolle, also zum Beispiel auch das Tempo während der Verfolgungsjagd. Von einem strafbaren Versuch spricht man, wenn die Tat aus den verschiedensten Gründen scheitert, der Beschuldigte aber bereits in der sogenannten Tatphase war.

Für den Prozess gegen den Motorradfahrer, der nicht in U-Haft sitzt, sind zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen. Am 23. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.

Merz will ILA unterstützen

Potsdam. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich für den Ausbau der Internationalen Luftfahrtmesse ILA auf dem Gelände des Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld einsetzen. Er werde alles tun, um mitzuhelfen, dass diese Messe bestehen bleibe und weiter ausgebaut werde, sagte Merz am Dienstag zum Abschluss seines Antrittsbesuchs beim brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD). Die Luft- und Raumfahrtindustrie sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Land.

Die ILA findet in der Regel alle zwei Jahre statt und zieht Zehntausende Besucher an. Die nächste Ausgabe ist 2026 geplant. Die Länder Berlin und Brandenburg beteiligen sich mit Millionen-Unterstützung an der Luftfahrtmesse. Nach einer Vereinbarung vom April 2024 soll sie bis 2030 abgesichert sein. Woidke hatte im vergangenen Juni auch gesagt, man wolle die Messe noch darüber hinaus absichern. Großer Aussteller bei der ILA ist die Bundeswehr.

Ringen um neues Vertrauen

Auch die Innenpolitik spielte beim Besuch, dem bislang ersten in einem ostdeutschen Bundesland, eine Rolle. Merz will verloren gegangenes Vertrauen vieler Menschen in die Politik wieder gewinnen. „Wir müssen einfach jetzt zeigen, dass wir in der Lage sind, die Probleme zu lösen“, sagte Merz. Er nannte unter anderem den Ausbau der Infrastruktur und die Gesundheitsversorgung. Zum Erstarken der AfD sagte Merz, dass nicht nur Deutschland, sondern ein großer Teil der Welt mit Rechtspopulismus konfrontiert sei. Da sei eine grundlegende Unzufriedenheit mit der Demokratie.

Merz nahm an einer Kabinettssitzung in Potsdam teil und traf auf die Landesregierung von SPD und BSW. Er besuchte auch einen Kindergarten und traf Wissenschaftler am Hasso-Plattner-Institut.

Antrittsbesuch Ausbau der Luftfahrtmesse ist für den Kanzler ein Thema. Vertrauen in die Politik will er auch schaffen.

Bis auf Weiteres weggesperrt

Landgericht Eine unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug kann schuldunfähige Täter schnell treffen, wie ein Urteil zeigt.

Frankfurt (Oder). Der Beschuldigte wirkt klar im Kopf und gutmütig, wie er da auf der Anklagebank am Landgericht Frankfurt (Oder) sitzt. Mit bedrücktem Gesichtsausdruck hört er aufmerksam zu, welche Entscheidung die Kammer verkündet: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 Strafgesetzbuch.

Toni W. wird also zunächst unbefristet weggesperrt, weil er als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Erst wenn Gutachter zu der Überzeugung kommen, dass von ihm keine erheblichen rechtswidrigen Taten mehr zu erwarten sind, wird er wieder in die Freiheit entlassen.

Am 8. Januar 2025 hat der 30-Jährige in Fürstenwalde morgens um 8 Uhr einen Mann angegriffen und verprügelt, der ihm helfen wollte. Beide Männer kannten sich nicht. Toni W. lag mit nacktem Oberkörper auf einer Wiese. Der 40-Jährige wollte sich nach seinem Befinden erkunden. Da schlug Toni W. mehrfach mit den Fäusten zu und versetzte dem Opfer anschließend Fußtritte gegen den Kopf. Er trug dabei schwere Arbeitsschuhe mit Stahlkappen.

Der hilfsbereite Mann wurde ohnmächtig und erlitt bei dem Angriff einen Nasenbeinbruch. Ein Backenzahn wurde gebrochenen, weshalb er mehrere Wochen in Behandlung musste. Hinzu kamen schmerzhafte Prellungen im Bereich der Augenhöhlen und des Jochbeins sowie ein Schädelhirntrauma. Juristisch ist das eine gefährliche Körperverletzung, aber nach Überzeugung der Kammer fehlte nicht viel zum versuchten Totschlag.

Mehrfache Drohungen

Klar ist nach der Beweisaufnahme mit der Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen: Toni W. hat die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Seine paranoide Schizophrenie in Verbindung mit seiner Alkohol- und Drogenabhängigkeit sei Auslöser für den Gewaltexzess gewesen. „Sie sind dann in Ihrer eigenen Welt, und wenn Sie in dieser Situation jemand von außen anspricht, kann es gefährlich werden, vielleicht weil Sie sich angegriffen fühlen.“ Mit diesen Worten erklärt der Vorsitzende Richter Michael Smolski dem Beschuldigten, was aus Sicht der Kammer das Problem ist.

Und jener Ausbruch am 8. Januar sei nicht der einzige gewesen, fügt Smolski hinzu. Der Beschuldigte fiel in der Vergangenheit mehrfach durch Drohungen gegenüber Polizeibeamten, Supermarktmitarbeitern und später auch während seiner Unterbringung gegenüber Krankenhauspersonal auf. Das sei zwar immer glimpflich ausgegangen, zeige aber dennoch seine Gefährlichkeit.

Einsicht in die Krankheit fehlt

Man könne nun im psychiatrischen Krankenhaus auf seiner Aussage aufbauen, dass ihm der Übergriff vom Januar leid tue, hebt Smolski hervor. Aber es fehle an Einsicht in die Krankheit. Deshalb sei eine Behandlung außerhalb des Haftkrankenhauses unmöglich. Die Verteidigung hatte in dem Sicherungsverfahren gegen Toni W. keinen konkreten Antrag gestellt. Das deutet darauf hin, dass auch in ihren Augen eine Unterbringung geboten ist.

Aussagekräftige Statistiken darüber, wie lange Menschen durchschnittlich im Maßregelvollzug bleiben, sind rar. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring hat jüngst für eine Publikation Zahlen aus ganz Deutschland zusammengetragen. Demnach bleiben schuldunfähige Täter in Brandenburg im Schnitt für knapp zehn Jahre untergebracht. In die Statistik flossen aber lediglich die entlassenen Personen ein. Nicht zu vergessen sind jedoch jene Insassen, die weiter als gefährlich gelten und womöglich nie in ihrem Leben freikommen.

Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Brandenburg sind nach Angaben des Sozialministeriums weiterhin überbelegt. 2024 lag die durchschnittliche Belegung in der geschlossenen und der offenen Unterbringung bei knapp 15 Prozent über der Kapazität. Das waren 307 belegte Plätze. Allerdings sind nur 269 reguläre Plätze vorhanden. Das Sozialministerium wies darauf hin, dass Gerichte immer häufiger von einer Unterbringung im Maßregelvollzug Gebrauch machen.

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