Motorradfahrer muss sich nach Flucht vor Polizei wegen Mordversuch verantworten

  • Verfolgungsjagd hat schwerwiegende Folgen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Am Landgericht Frankfurt (Oder) muss sich ein Motorradfahrer für versuchten Mord an einem Polizisten verantworten. Was soll der Mann getan haben, als er auf der Flucht vor der Polizei war?

Frankfurt (Oder). Für die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) war es zunächst ein gewöhnliches Verkehrsdelikt, das am Amtsgericht Eberswalde verhandelt werden sollte. Doch dort beurteilte man die Anklage ganz anders und verwies sie an das Landgericht Frankfurt (Oder), mit dem Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht komme. Der ungewöhnliche Vorgang wird nun vor der 2. Strafkammer des Landgerichts verhandelt.

Ein 23 Jahre alter Mann, vorbestraft und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, war am 25. August 2024 am Werbellinsee mit dem Motorrad unterwegs. Als er eine Polizeikontrolle sah, soll er in einen Waldweg eingebogen sein, um zu flüchten. Ein Polizist habe daraufhin, ebenfalls mit Motorrad, die Verfolgung aufgenommen. Als der Beamte den Flüchtenden fast eingeholt hatte, soll der Angeklagte abrupt einen Schlenker nach rechts gemacht haben. Möglicherweise ging es ihm darum, den Polizisten abzudrängen. Eine Gerichtssprecherin ergänzt mit Verweis auf die Anklageschrift, dass die Platzverhältnisse im Wald sehr beengt gewesen seien und der Polizist keine Ausweichmöglichkeit gehabt habe.

Der Beamte blieb bei dem Manöver unverletzt. Trotzdem droht dem Angeklagten eine harte Strafe. Die Höchststrafe für versuchten Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ausschlaggebend sind die Umstände der Tat. In minderschweren Fällen sind mehrjährige Haftstrafen möglich.

Bei der Verfolgungsjagd vom Werbellinsee dürfte sich in der Beweisaufnahme vieles darum drehen, ob der Mordversuch, also die Tötungsabsicht, zu belegen ist. Die Kammer muss für eine Verurteilung Beweise dafür finden, dass der Motorradfahrer den Tod des Polizisten als mögliche Folge des plötzlichen Schlenkers erkannt und mindestens billigend in Kauf genommen hat. Bei der Beurteilung spielen die psychologische Verfassung des Angeklagten und die genauen Umstände der Tat eine Schlüsselrolle, also zum Beispiel auch das Tempo während der Verfolgungsjagd. Von einem strafbaren Versuch spricht man, wenn die Tat aus den verschiedensten Gründen scheitert, der Beschuldigte aber bereits in der sogenannten Tatphase war.

Für den Prozess gegen den Motorradfahrer, der nicht in U-Haft sitzt, sind zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen. Am 23. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.

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