Beteiligung für alle Bürger
Urnengang Bad Freienwalde wählt bei der baldigen Stichwahl einen neuen Bürgermeister. So können demente und behinderte Menschen ihre Stimme abgeben.
Die Bad Freienwalder sind am 19. Oktober erneut dazu aufgerufen, eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Bei der Wahl am 28. September bekam keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen. Bei Stichwahl treten Frank Vettel (parteilos, unterstützt von der AfD) und Ulrike Heidemann (CDU) an.
Wahlberechtigt sind auch demente und behinderte Menschen. Doch wie funktioniert das und wer stellt sicher, dass sich deren Wille tatsächlich auf dem Wahlzettel widerspiegelt.
Henning Höhne aus Gabow, Mitglied des Wahlausschusses der Stadt Bad Freienwalde, hatte den Stein ins Rollen gebracht, in dem er fragte, wie viele Briefwahlunterlagen an die Pflegeheime in Bad Freienwalde versandt worden seien. „Behinderte und demente Menschen sind nicht von der Wahl ausgeschlossen“, betonte Wahlleiterin Anja Neumann-Körber. Wie viele Unterlagen an Pflegeheime verschickt werden, werde nicht erfasst.
Meistens Briefwahl
Je nach Grad der Beeinträchtigung unterstützen die Angehörigen die Bewohner bei der Wahl, weniger die gesetzlichen Betreuer, erklärt Kathleen Duncker, stellvertretende Wohnbereichsleitung des Stephanus-Seniorenzentrums in der Frankfurter Straße. Meistens werde Briefwahl gemacht. „Ist die Demenz sehr ausgeprägt, wählen sie nicht mehr, da es keine Möglichkeit der politischen Bildung mehr gibt.“
Wer eine leichte Demenz habe, sich noch erinnern könne und eine politische Meinung habe, gehe auch wählen, sagte eine freiberufliche, gesetzliche Betreuerin aus Bad Freienwalde, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Ihre Favoritin oder ihren Favoriten müssen die Menschen selbst ankreuzen“, sagt die Betreuerin. Die Gründe seien dabei egal, es könne sein, dass sie ein Gesicht auf einem Plakat schön finden. „Wer ängstlich ist, den begleiten wir ins Wahllokal, wir lesen auch bei Bedarf die Namen der Kandidaten vor“, ergänzt sie. Das Kreuzchen müsse aber eigenhändig ausgeführt werden, betont sie. Wer dazu nicht mehr in der Lage sei, könne nicht wählen gehen. Behinderte und demente Menschen hätten das Recht auf Selbstbestimmung, wozu auch das Wahlrecht gehört.
Das Wahlergebnis vom 28. September ist nach dem einstimmigen Beschluss des Wahlausschusses endgültig. Von den 10.362 Wahlberechtigten in Bad Freienwalde haben 5651 ihre Stimme abgegeben. Davon sind 5611 gültig und 40 ungültig. Die Wahlbeteiligung in der Kurstadt beträgt damit 54,5 Prozent. Auf Frank Vettel entfielen 2011 Stimmen (35,8 Prozent), auf Ulrike Heidemann 1807 Stimmen (32,2 Prozent) und auf Marco Terei 1793 Stimmen (30 Prozent). Das Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten (1555 Stimmen) wurde erreicht.
Keine Wahlempfehlung
Marco Terei, der Drittplatzierte bei der Wahl am 28. September, ist nicht mehr im Rennen und gibt keine Wahlempfehlung für seine Wähler ab. Wichtig ist, dass die Kandidaten die Wähler erneut mobilisieren. „Denn gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst“, zitiert Wahlleiterin Neumann-Körber Paragraf 72, Absatz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Erhält weder die Kandidatin noch der Kandidat diese Mehrheit, so wählt die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.
Wie viele Unterlagen an Pflegeheime verschickt werden, wird nicht erfasst.