Haushalte vor finanziellen Anpassungen

  • Für einige Mieter wird es künftig teurer in Hoppegarten. Foto: Dirk Schaal

Verträge In der Gemeinde Hoppegarten steht eine Mieterhöhung bevor. Die Maßnahme soll jetzt eingeleitet und betroffene Bewohner informiert werden.

Viele Haushalte in Hoppegarten müssen sich bald auf steigende Mieten einstellen. Die Entscheidung ist bereits gefallen, auch wenn bislang nur wenig nach außen gedrungen ist. Was wie eine nüchterne Anpassung wirkt, könnte für zahlreiche Bewohner eine spürbare Veränderung bedeuten.

Hintergrund ist der Umgang mit den 157 Wohnungen im Besitz der Gemeinde Hoppegarten. Mehr als die Hälfte davon soll eine Anpassung der Nettokaltmiete erfahren. Betroffen sind alle Verträge, in denen weniger als sieben Euro pro Quadratmeter kalt gezahlt werden.

Bürgermeister Sven Siebert erklärte, dass die Gemeinde seit vielen Jahren auf Mieterhöhungen bei laufenden Verträgen verzichtet habe. Nur bei Neuvermietungen seien die Mieten in den vergangenen Jahren an die Marktlage angepasst worden. Inzwischen sei die Schere zwischen alten und neuen Verträgen so weit auseinandergegangen, dass ein Handeln unvermeidlich erscheine.

Vergleichsweise geringe Mieten

Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Dimension: Während die ortsübliche Vergleichsmiete in Hoppegarten laut Immobilienscout24 aktuell bei durchschnittlich 12,57 Euro pro Quadratmeter liegt, lag die Nettokaltmiete der kommunalen Wohnungen 2024 bei lediglich 5,23 Euro. So steht es in einem Bericht der Gemeindeverwaltung. In manchen Verträgen sind sogar noch vier Euro pro Quadratmeter verankert. „Die Einnahmen liegen unter den Möglichkeiten, während die Ausgaben für Reparaturen stetig steigen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bürgermeisters.

Die Verwaltung verweist auf deutlichen Sanierungsbedarf. Drei Einfamilienhäuser im Bestand seien seit Jahren nicht vermietbar, weil grundlegende Technik wie Heizungen und Leitungen erneuert werden müsste. Auch eine Wohneinheit in einem Zweifamilienhaus stehe leer. Hinzu komme eine erhebliche Instandhaltungslast bei vielen anderen Gebäuden. Fachlich empfohlen wird, jährlich 17 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in Rücklagen zu bilden. Bei knapp 10.000 Quadratmetern Mietfläche würde das rund 186.000 Euro pro Jahr bedeuten – zusätzlich zu laufenden Kosten für Reparaturen. Tatsächlich belaufen sich die Einnahmen der Gemeinde aus Mieten derzeit auf rund 630.000 Euro. Nach Abzug der Instandhaltungskosten bleibe ein Volumen von etwa 440.000 Euro – deutlich zu wenig, um dringend notwendige Modernisierungen wie Dach- oder Fassadensanierungen in größerem Umfang zu stemmen.

Die Verwaltung hat dafür konkrete Szenarien durchgerechnet. Mit den derzeitigen Mitteln könnten jährlich höchstens sechs leer gezogene Wohnungen saniert und damit auf einen zeitgemäßen Standard gebracht werden. Größere Vorhaben wie Dach- oder Strangsanierungen seien allenfalls drei- bis viermal im Jahr finanzierbar. Energetische Modernisierungen oder die Erneuerung ganzer Heizungsanlagen seien in diesen Planungen noch nicht enthalten. Genau diese Lücke zwischen Bedarf und Machbarem sei der Grund, warum eine Anhebung der Einnahmen als notwendig angesehen werde.

Einnahmen reichen nicht

Um die Differenz zu verkleinern, soll die Haus- und Grundstücksverwaltung GeHUS aus Neuenhagen, die den kommunalen Bestand betreut, die Mieten gemäß Paragraf 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anpassen. Dabei kann die Nettokaltmiete um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Härtefallanträge sind zwar möglich, begründen aber keinen Rechtsanspruch. Nach Berechnungen könnte die Gemeinde durch die Erhöhung jährlich rund 72.000 Euro zusätzliche Einnahmen erzielen.

In der Beratung im Finanzausschuss wurde festgestellt, dass die Frist für die Ankündigung für die Mieterhöhung drei Monate beträgt. Das bedeutet, dass die neuen Mieten der kommunalen Wohnungen in Hoppegarten frühestens ab Februar 2026 wirksam werden können. Für die betroffenen Haushalte heißt das, dass sie demnächst entsprechende Schreiben von der Wohnungsverwaltung erwarten dürfen.

Die politische Debatte über die Zuständigkeit spielte dabei nur eine Nebenrolle. In der Gemeindevertretung war zunächst die Frage aufgekommen, ob das Parlament eine solche Entscheidung überhaupt treffen müsse. Der SPD-Vertreter Steffen Molks machte klar, dass dies ein Fall für die Verwaltung sei: „Wenn festgestellt wird, dass die Mieten nicht kostendeckend sind, dann muss gehandelt werden.“ Andere Gemeindevertreter kritisierten, Bürgermeister Siebert wolle mit dem Vorgang Verantwortung abgeben und der Gemeindevertretung den Schwarzen Peter bei der Entscheidung der Mieterhöhung zuschieben.

Mit der jetzt vorbereiteten Anpassung soll vor allem die Finanzierung der Instandhaltung gesichert und der kommunale Wohnungsbestand in Hoppegarten dauerhaft erhalten werden, heißt es in der Begründung.

Betroffen sind alle Verträge unter sieben Euro pro Quadratmeter.

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