Überraschung im Strandbad-Prozess
Klage Im Rechtsstreit um die Einrichtung am Großen Müllroser See erklärt sich das Amtsgericht Frankfurt für nicht zuständig.
Frankfurt. Das Verfahren um die Räumungsklage für das Strandbad am Westufer des Großen Müllroser Sees scheint sich zu einer Art „unendliche Geschichte“ zu entwickeln. Im Frühsommer 2022 hatte die Stadt den Nutzungsvertrag für das Strandbad einseitig gekündigt und anschließend eine Räumungsklage gegen den Nutzer eingereicht. Seitdem wird vor Gericht gestritten.
Und ein Ende ist nicht absehbar. Der Rechtsstreit ist zunächst gut drei Jahre lang vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) geführt worden. Mehrere Versuche, den Rechtsstreit mit einem Vergleich zu beenden, sind gescheitert. Mehrmals haben die mit dem Verfahren betrauten Richter gewechselt.
Fall geht ans Landgericht
Im Januar 2025 sollte das zwischenzeitlich geschlossene Verfahren wiedereröffnet werden. Der erste angesetzte Verhandlungstermin am 15. Januar wurde aber ebenso aufgehoben wie der nächste angesetzte Eröffnungstermin Anfang Juni. Zuletzt sollte ab 17. September weiterverhandelt werden, wieder mit einem neuen Richter.
Doch auch dieser Termin wurde kurzfristig aufgehoben, nämlich 14 Tage vorher. Und diesmal waren weder Erkrankungen noch Richterwechsel der Grund dafür: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat sich am 5. September „für sachlich unzuständig erklärt“, wie Dr. Peter Wolff, Direktor des Amtsgerichts, auf Anfrage mitteilt. Das Verfahren wurde an das Landgericht Frankfurt (Oder) abgegeben – gut drei Jahre nach Einreichung der Räumungsklage durch die Stadt Müllrose.
Warum sieht sich das Amtsgericht plötzlich als nicht mehr zuständig? Der neu mit dem Verfahren betraute Richter ist nach dem Studium der Akten zu der Rechtsauffassung gelangt, dass als Streitwert der Wert des herauszugebenden Grundstücks – also der Verkehrswert des Strandbades – zugrunde zu legen ist. Dieser liegt weit über 5000 Euro. Und bei einem Streitwert von mehr als 5000 Euro in zivilen Rechtsstreitigkeiten ist laut Paragraf 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht mehr das Amtsgericht, sondern das Landgericht als nächsthöhere Instanz zuständig.
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, hat die Stadt Müllrose als Klägerin die Verweisung des Verfahrens an das Landgericht beantragt. Allerdings waren die Stadt und ihr Rechtsbeistand nicht von selbst darauf gekommen. Die Stadt hat den Verweisungsantrag gestellt, „nachdem das Amtsgericht auf seine dahingehende Rechtsauffassung zur Unzuständigkeit hingewiesen und angefragt hat, ob ein Verweisungsantrag gestellt werde“, informiert Kathleen Labitzke, Sprecherin des Landgerichts Frankfurt (Oder), auf Anfrage.
Das Landgericht muss sich nun neu in den Rechtsstreit einarbeiten. Das wird seine Zeit dauern. Ein erster Verhandlungstermin ist noch nicht anberaumt worden. Und es ist auch nicht damit zu rechnen, dass dieser noch im Jahr 2025 angesetzt werden wird.
Betreiber des Müllroser Strandbades ist laut Vertrag der Gastronom Rame Hebibi aus Frankfurt (Oder). Er hatte im Jahr 2011 mit der Stadt als Eigentümerin einen Nutzungsvertrag für das Strandbad geschlossen. Im selben Jahr hatte er das Restaurant „Villa del Lago“ an dem Strandbad über einen Erbbaurechtsvertrag von der Stadt Müllrose gepachtet. Das Erbbaurecht hatte er 2021 an seinen Sohn Arian S. übertragen.