Ein Mann flog wiederholt auf

  • Die Polizei reagierte auf Hinweise eines Nachbarn und leitete Ermittlungen gegen einen Mann ein. Foto: Soeren Stache/dpa

Prozess In Schwedt musste sich ein 49-jähriger Wiederholungstäter ohne Führerschein vor Gericht verantworten.

Schwedt. Manche können es einfach nicht lassen. Obwohl einem Mann der Führerschein wegen einer Drogenfahrt entzogen wurde, respektierte er das nicht und setzte seine Fahrten in Angermünde fort. Ein aufmerksamer Nachbar registrierte das und meldete zwei Verstöße der Polizei, deren Ermittlungen den 49-jährigen Angermünder letztlich vor den Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes brachten.

Nachbar ist Zeuge

Im Prozess zeigte sich der Angeklagte geständig, gab aber nur eine Tat zu. „Ja, das stimmt, da bin ich gefahren, weil ich mit dem Sohn einkaufen wollte. Aber die andere Fahrt, eine Woche vorher, das war ich nicht. Es muss meine Schwester gewesen sein, die zu dem Zeitpunkt bei mir Urlaub machte“, so der Angeklagte.

Er bereue die Tat, denn er hat seit zwei Jahren keine Fahrerlaubnis mehr und möchte diese gerne wieder bekommen, um sein Leben in den Griff zu kriegen. „Nach dem Verlust des Führerscheines, folgte die Insolvenz der Firma und alles endete im Chaos“, so der Sünder. Ausführlich schilderte der Nachbar, als Zeuge geladen, seine Feststellungen zum Tatgeschehen. „Ich habe die Anzeigen erstattet, denn ich stand an der Straße und habe gesehen, wie er in beiden Fällen mit seinem Pkw losfuhr“, so der Zeuge. „Er ist ja fast wöchentlich gefahren und mehrfach habe ich die Polizei telefonisch informiert.“ Die besagte Schwester des Angeklagten sei zu dem Zeitpunkt nicht mehr vor Ort gewesen und weitere Fahrten habe er danach nicht mehr zur Kenntnis genommen, so der Nachbar.

Der Staatsanwalt fand nach der Beweisaufnahme klare Worte: „Die zwei Taten sind erwiesen und als Wiederholungstäter laufen sie Gefahr, eine Haftstrafe zu riskieren.“ Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr können dafür verhängt werden, denn drei Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte stehen im Bundeszentralregister, die jeweils mit Geldstrafen geahndet wurden, so der Anklagevertreter. Deren vollständige Bezahlung stehe zudem noch aus.

Durch das Geständnis und dem Umstand, dass seit über einem Jahr keine weiteren Fahrten erfolgten, plädierte der Staatsanwalt nochmals auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Auch die Strafrichterin teilte diese Auffassung und sprach für die zwei vorsätzlichen Fahrten ohne Fahrerlaubnis eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1350 Euro für den Wiederholungstäter aus.

Im Prozess zeigte sich der Angeklagte geständig, gab aber nur eine Tat zu.

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