Zeschmann muss an BVB/Freie Wähler zahlen

  • Philip Zeschmann, aktuell AfD-Kandidat für die Bürgermeisterwahl Anfang 2026 in Erkner, hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt. Foto: Sören Stache/dpa

Landgericht Trotz Wechsel zur AfD sind 12.000 Euro an Mandatsträgerbeiträgen fällig. Rechtsstreit geht weiter.

Frankfurt (Oder). Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Ex-Landtagsabgeordneten Philip Zeschmann zur Nachzahlung von Mandatsträgerbeiträgen an seine ehemaligen Weggefährten von BVB/Freie Wähler verurteilt. Zeschmann soll insgesamt 12.000 Euro zahlen, also monatliche Beträge á 1000 Euro für ein Jahr. Der Politiker aus Schöneiche (Oder-Spree) zog 2019 als Abgeordneter in den Landtag ein. BVB/Freie Wähler verpflichtet in Ämter gewählte Mitglieder auf Basis einer „Solidaritätserklärung“ zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen. Andere Parteien verfahren ähnlich. Mit 1000 Euro pro Monat ist der Beitrag bei den Freien Wählern vergleichsweise hoch.

Berufung beim OLG eingelegt

Als Zeschmann im November 2023 zur AfD-Fraktion wechselte, stellte er die Zahlung der Mandatsträgerbeiträge an BVB/Freie Wähler ein. Zu Unrecht, hat nun das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden und ihn zur Nachzahlung von zwölf Monatsbeiträgen verurteilt. Beide Seiten hätten sich verbindlich auf die Zahlung der Beiträge geeinigt, heißt es zur Begründung. Eine Bindung an die Mitgliedschaft bei den Freien Wählern sei nicht vereinbart gewesen, so das Gericht.

Zeschmann akzeptiert das Urteil nicht und hat Berufung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Das Landgericht habe bei seiner Entscheidung maßgebliche BGH-Rechtsprechung nicht berücksichtigt, moniert er im Gespräch mit dieser Zeitung. „Ich habe die sehr hohen Beiträge stets gezahlt, so lange ich Mitglied war“, sagt der Politiker. Ihn zu zwingen, die Beiträge auch nach dem Austritt zu zahlen, vertrage sich nicht mit der Freiheit des Mandats, argumentiert Zeschmann. Gewählten Abgeordneten stehe es frei, sich nach ihren Vorstellungen zu Fraktionen zusammenzuschließen. Er sei sehr zuversichtlich, dass das OLG seine Einschätzung teile. Péter Vida, Landeschef von BVB/Freie Wähler, will das Urteil mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht kommentieren. „Es ist gut, dass das Gericht in unserem Sinne entschieden hat“, sagt er lediglich.

Es gibt Präzedenzfälle in Brandenburg. Gerichte haben bereits über die Nichtzahlung von Mandatsträgerbeiträgen entschieden – und den Klägern recht gegeben. Offen ist, inwieweit diese Fälle im Detail möglicherweise anders gelagert sind als die Causa Zeschmann. So hat zum Beispiel das OLG im März 2025 die Berufung der Ex-Landtagsabgeordneten Iris Schülzke gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Cottbus zurückgewiesen. Das Gericht hatte BVB/Freie Wähler recht gegeben und einen Anspruch auf Nachzahlung von Mandatsträgerbeiträgen in Höhe von insgesamt 32.000 Euro plus Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren bejaht. Iris Schülzke hatte das Bündnis BVB/Freie Wähler im Herbst 2017 nach einem großen Zerwürfnis verlassen.

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