Berliner droht Bürgermeister Götz Herrmann mit Todesstrafe

  • Götz Herrmann, Bürgermeister von Eberswalde, ist als öffentliche Person auch Zielscheibe von Anfeindungen. Foto: Claudia Brall

Reichsbürger Es begann mit einem Bußgeldbescheid aus Eberswalde. Doch der brachte einen 60-Jährigen offenbar in Rage. Die Situation eskalierte.

Dass die Stadt Eberswalde Bußgelder verhängt, gehört zum Alltag. Bußgelder werden wegen aller erdenklich Ordnungswidrigkeiten verhängt, wenn die Behörden Bürgern sinnbildlich auf die Finger klopfen wollen, weil diese sich nicht an die Regeln gehalten haben – völlig unabhängig davon, ob dies vorsätzlich geschehen ist, einfach nur aus Unwissenheit, Schusseligkeit oder aus Versehen.

Konflikt mit den Behörden

Genauso traf die kostenpflichtige Ermahnung vor einigen Monaten einen heute 60 Jahre alten Mann aus Berlin. Doch anstatt seine Ordnungswidrigkeit zu sühnen und das Ordnungsgeld zu berappen, suchte er ganz offenbar den Konflikt mit den Behörden, in diesem Fall der Stadt Eberswalde und hier ganz persönlich mit Bürgermeister Götz Herrmann (Bürger für Eberswalde/BfE).

So erreichte das Rathaus am 7. Januar dieses Jahres ein Schreiben des Berliners. Nach Informationen dieser Tageszeitung soll es sich unter anderem um ein Fax gehandelt haben. Das Schreiben ist offenbar eine Reaktion auf den Bußgeldbescheid der Stadt Eberswalde.

In dem Schreiben fordert der Mann aus Berlin Götz Herrmann in seiner „Funktion als Geschäftsführer der Stadt Eberswalde, aber auch als Privatperson auf“, eine „Genehmigung (Lizenz) der Militärbehörde“ vorzulegen, die ihn dazu berichtige, die „private Vermögenseinziehung zu betreiben“.

Dem Duktus nach handelt es sich bei dem Berliner um einen sogenannten Reichsbürger. Diese Gruppe erkennt die Bundesrepublik Deutschland als Autorität nicht an und spricht daher oft von Deutschland als GmbH. Diese Einordnung wollten aber weder das inzwischen eingeschaltete Gericht in Berlin Tiergarten, noch die Staatsanwaltschaft in Berlin der MOZ auf Nachfrage bestätigen.

Dafür bestätigen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Amtsgericht das anhängige Verfahren. Denn der Berliner weigerte sich standhaft zu zahlen – und habe im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren sogar mit der Verhängung einer Todesstrafe gegen den Bürgermeister gedroht, heißt es von der Pressestelle der Strafgerichte in Berlin.

Bürgermeister Götz Herrmann wollte sich zu dem Fall nicht persönlich äußern. Aus Gründen des Datenschutzes gibt auch die Pressestelle keine Auskunft zu dem konkreten Bußgeldverfahren und den Hintergründen des Bescheids gegen den Berliner. Die Staatsanwaltschaft Berlin jedenfalls wollte den Fall offenbar schnell vom Tisch haben, um die Justiz nicht unnötig aufzuhalten und beantragte einen Strafbefehl.

Das Amtsgericht Tiergarten folgte dem Amt, bei dem auf eine Verhandlung verzichtet wird und das Verfahren gegen Zahlung eines Strafgeldes beendet wird. Doch dagegen wiederum legte der Berliner Widerspruch ein. Daher kommt es nun zu einer Verhandlung. Um dort aussagen zu können, hat sich Bürgermeister Götz Herrmann von den Stadtverordneten von seinen Dienstpflichten entbinden lassen, die auch eine Schweigepflicht in der Sache umfasst.

Dass Vertreter von Behörden und öffentlichen Einrichtungen Zielscheibe von Anfeindungen und Drohungen werden, wird immer wieder bekannt. Laut Stadtsprecher Markus Mirschel stelle Bürgermeister Götz Herrmann dabei keine Ausnahme dar. Über die Anzahl und Häufigkeit werde im Eberswalder Rathaus keine Statistik geführt.

Denn seien – zumindest subjektiv betrachtet – Vorfälle wie ausführlich formulierte Beschwerden und Anschuldigungen, teils in Form von – subtilen – Drohungen, mittlerweile Alltag im Rathaus in Eberswalde. Markus Mirschel sagt: „Bürgermeister Götz Herrmann sieht sich in seiner Funktion regelmäßig mit solchen Aktivitäten konfrontiert.“

Bürgermeister Götz Herrmann sieht sich regelmäßig mit solchen Aktivitäten konfrontiert. Markus Mirschel Sprecher Eberswalde

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